Browse results
Die Wortgeschichte von „Weltanschauung“ ist kurz: Zwischen seinem ersten, eher beiläufigen Auftauchen bei Kant 1790, subjektivierenden Aufladungen in der Romantik und den inflationären Ideologisierungen und Politisierungen von „Weltanschauung“ im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert liegen nur 150 Jahre. Besonders sein Missbrauch durch NS-Ideologen hat das Wort in Verruf gebracht, es lebt aber u.a. im juristischen Sprachgebrauch fort und erlebt in der gegenwärtigen Religionskritik wieder etwas Konjunktur: Dort wird z.T. wieder eine naturalistische „wissenschaftliche Weltanschauung“ in Aussicht gestellt. Als philosophisches Analysewerkzeug hat das Wort aber Potenzial: „Weltanschauung“ könnte nicht nur für religiös-politische Bewertungen stehen, sondern auch für jenes implizite theoretische Koordinatensystem, das jeden Menschen in seinem Verstehen, Denken und Handeln leitet.
Der erste Band der Reihe „Deutsch-Georgische Jahrbücher“ bietet Perspektiven auf die gemeinsamen Debatten um Menschenrechte und Menschenwürde, die in den beiden Ländern in unterschiedlichen Kontexten geführt werden. Den Blick zwischen Georgien und Deutschland hin- und herwendend blickt der Band u.a. auf das Verhältnis von Menschenrechten und Demokratie, auf die Spannung zwischen der historischen Entwicklung menschenrechtlicher Forderungen und ihrem Anspruch auf Irreversibilität, auf die Ressourcen zur Begründung von Menschenrechten, auf unterschiedliche Konzeptionen menschlicher Würde, auf den Zusammenhang von Würde und Selbstachtung sowie auf kommunitaristische und christlich-orthodoxe Blickwinkel auf die dynamischen Forderungen, die in den Debatten um Menschenrechte und Menschenwürde sowie um die Anerkennung kultureller Identitäten erhoben werden.
Das Buch gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil („Biologie und Anthropologie“) widmet sich verschiedenen Verwendungsweisen des Begriffes „Lebensform“ sowohl in der aristotelischen als auch zeitgenössischen Philosophie der Biologie. Der zweite Teil („Ontologie“) enthält Beiträge, die mittels des Lebensformkonzepts eine Ontologie des Lebens zu entwickeln beabsichtigen. Der dritte Teil („Praktische Philosophie“) behandelt die Frage, welche normativen Implikationen ein ontologisch-biologisch informierter Lebensformbegriff für die praktische Philosophie hat.