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Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger.
Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Täters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als „Feind“, statt als Bürger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht.
Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zuständigkeit wie Berechtigung, darüber zu entscheiden.
Im ersten Teil des Bandes werden neue Entwicklungen KI-basierter Technologien in diversen Anwendungs- und Entwicklungsbereichen vorgestellt. Im zweiten Teil werden hier zu beobachtende neuartige Mensch-Maschine-Interaktionen aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven diskutiert. Im dritten Teil werden diese auf ihre sozialen, ethischen und epistemologischen Implikationen hin befragt.
Gegenüber der gewöhnlichen Auffassung, derzufolge Beispiele lediglich zur nachträglichen Illustration bereits bestimmter abstrakter Gedanken verwendet werden, beschäftigen sich die Beiträge des Bandes mit dem Beispiel in seiner exemplarischen Bedeutung, bei der das Individuelle selbst als Manifestation des Allgemeinen verstanden wird. Die klassischen Bereiche, in denen diese Rolle und Funktion des Exemplarischen explizit thematisiert werden, sind die Rhetorik, die Kunsttheorie sowie die Didaktik. Demgegenüber spielt das Exemplarische in der allgemeinen Reflexion der theoretischen und praktischen Philosophie keine oder allenfalls eine sehr untergeordnete Rolle. Diese theoretische Vernachlässigung steht in einem auffallenden Gegensatz zur operativen Bedeutung des Exemplarischen im Kontext unseres theoretischen und praktischen Wissens.