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Gegenstand des ersten Bandes ist die Lyrik zwischen ca. 2500 v.u.Z. und ca. 1500 u.Z. – von den Anfängen im Alten Orient bis zum europäischen Mittelalter. Der zweite Band knüpft an die Untersuchung von Lyriken in unterschiedlichen Sprachräumen und Schriftkulturkreisen an und behandelt den Zeitraum zwischen ca. 1500 und ca. 1800 u. Z. Der dritte Teil der Untersuchung befasst sich mit der globalen Lyrik zwischen ca. 1800 und der Gegenwart und der zunehmenden Verflechtung der Lyriken miteinander. Der vierte Teil schließt die Globalgeschichte als Registerband ab.
Das Werk wird voraussichtlich Anfang 2023 als XML-basierte Datenbank auf der BrillOnline Reference Works Plattform zur Verfügung stehen.
Im ersten Teil geht es um Grenzen der Rechtfertigung tödlicher Gewalt, die Staaten ausüben: in Kriegen gegeneinander, aber in Ausnahmelagen des innerstaatlichen Notstands auch gegen die eigenen Bürger.
Eine legitime Form staatlicher Gewalt ist das Strafrecht. Lässt sich sein Begriff aus archaischen Wurzeln von Rache und Vergeltung erhellen? Setzt strafrechtliche Schuld den freien Willen des Täters voraus? Darf ihn das Recht wegen besonders gravierender Verbrechen als „Feind“, statt als Bürger der Gesellschaft behandeln? Grundfragen, denen der zweite Teil nachgeht.
Der dritte Teil fragt nach den Grenzen zwischen Leben und Tod in der Medizin und nach Zuständigkeit wie Berechtigung, darüber zu entscheiden.
Typisch philosophische Fragen in diesem Zusammenhang sind u.a.: Was ist „Leben“ im für die Biowissenschaften relevanten Sinn des Ausdrucks? Woher wissen wir, dass es Leben nicht „immer schon“ gegeben hat, sondern dass es im Zuge einer Abiogenese aus der unbelebten Natur heraus entstanden sein muss? Was ermöglicht uns insbesondere, konkretes Wissen über die Naturgeschichte des Menschen zu erwerben und wie verhält sich in diesem Zusammenhang dann der spezifisch biologische Gattungsbegriff „Homo“ zum allgemeineren Begriff des Menschen als eines Vernunft- und Kulturwesens? In diesem Kontext wird auch der Begriff der „Rasse“ und die in jüngerer Zeit aufgeworfene These, dass die praktische Philosophie Kants durch seine „Rassenlehre“ implizit rassistisch sei, untersucht. Schließlich werden die methodischen Grundlagen der Neurowissenschaften und ihre Grenzen als Beitrag zur Philosophie des Geistes untersucht, die als solche in Band VI zu Wort kommen wird.