Abstract
Der Angriff Russlands auf die Ukraine und seine Folgen für das Welternährungssystem haben die Hungerthematik sprichwörtlich mit aller Gewalt zurück ins Zentrum der politischen und medialen Aufmerksamkeit gebracht. Endlich wird darüber berichtet, dass rund 828 Millionen Menschen hungern und dass eine Welt ohne Hunger in immer weitere Ferne rückt und die Ziele der Agenda 2030 nicht mehr zu erreichen sind. Doch in der Analyse der Hungerlage konzentrieren sich Politik und Medien allzu häufig allein auf den Krieg und seine Folgen.
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Die Aufnahme Schutz suchender Menschen aus der Ukraine nach Deutschland im ersten Halbjahr 2022 führte aufgrund von deutlichen Lücken in der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge zu erheblichen Veränderungen in den rechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Geflüchteten. Vor und während dieses Transformationsprozesses waren die Geflüchteten mit chronischen Erkrankungen auf nicht-staatliche, caritative Einrichtungen angewiesen, um eine basale pharmakologische und ärztliche Versorgung zu erhalten.
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Die Weiterentwicklungen von Krieg und Waffen stellen auch immer neue Herausforderungen an die Medizin. In diesem Artikel werden die Wechselwirkungen zwischen Krieg und medizinische Versorgung und Forschung skizzenhaft anhand von verschiedenen Beispielen aufgezeigt. Dabei ist die These, dass Krieg generell als Gefahr für den medizinischen Fortschritt angesehen werden muss, da aufgrund der Fokussierung auf kriegswichtige Bereiche immer andere Aspekte, die der Allgemeinheit zugutekommen könnten, vernachlässigt werden. Damit ist der Krieg kein guter Lehrmeister der Medizin, auch wenn manche Entwicklungen, wie die Massenproduktion des Penicillins während des Zweiten Weltkriegs, beschleunigt wurden.
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Aufgrund der besonderen Gefahr, die von kriegerischen Konflikten für die Gesundheit der unter dem Krieg leidenden Menschen ausgeht, widmet sich das in Kriegszeiten geltende humanitäre Völkerrecht eingehend dem Schutz der Zivilbevölkerung und Nichtkombattanten. Auch gegenüber Kombattanten, die nach geltendem Kriegsrecht zwar zulässigerweise angegriffen und sogar getötet werden dürfen, begrenzt das humanitäre Völkerrecht das Verletzungspotential durch ein Übermaßverbot. Damit ist das durch das humanitäre Völkerrecht ausgestaltete Recht auf Gesundheit weitaus differenzierter, als dies für das „friedensvölkerrechtlich“ geltende Menschenrecht auf Gesundheit gilt. Bei bewaffneten Konflikten ist das Problem der Gesundheitsversorgung nicht in erster Linie eine Frage des Fehlens internationaler gesetzlicher Regelungen, sondern von deren Missachtung.
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Durch den Krieg in der Ukraine ist auch das Militär gefordert, die seit Jahren immer stärker fokussierte Einzelrettung und -behandlung wieder in größeren Dimensionen zu betrachten. Hierbei hat auch die in den letzten Jahren immer mehr akzeptierte Versorgungsnotwendigkeit psychisch traumatisierter Soldaten, weil auch sie in der Menge zu einem nennenswerten Ausfall führen, eine zunehmende Beachtung gefunden. Die Herausforderung sowie Besonderheiten des Militärischen wie auch Aufgaben für die Zivilgesellschaft werden in diesem Artikel aus Sicht eines leitenden Wehrpsychiaters dargestellt.
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Infolge der besonderen Herausforderungen der asymmetrischen militärischen Konflikte kam es zu Beginn des 21. Jahrhunderts zur Ausbildung der Wehrmedizinethik. Das neue Fach gewann im Zuge der geführten nationalen und internationalen wissenschaftlichen Diskurse vermehrt an Kontur, so dass sich ein Bereich spezifischer wehrmedizinethischer Themen ausmachen lässt. Diesen versucht die Wehrmedizinethik durch die Formulierung und Selbstverpflichtung wehrmedizinethischer Prinzipien zu begegnen, die sanitätsdienstliche Kräfte selbst dann binden, wenn die Vorgaben des humanitären Völkerrechtes formaljuristisch nicht zur Anwendung gebracht werden können. Das Einstehen für diese Prinzipien ist Ausdruck einer moralischen Kompetenz, die die Wehrmedizinethik durch Forschung und Lehre zu fördern versucht.