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Aufklärung der Menschheitsfragen der gegenwärtigen Jurisprudenz?
Der 200. Todestag Immanuel Kants im Jahr 2004 bot dem Institut für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät Leipzig den willkommenen Anlass, diesem grossen Denker eine Sommerakademie zu widmen und der Frage nachzugehen, ob Kants Lehre vom richtigen Recht einen Beitrag leistet zur Aufklärung der Menschheitsfragen, die die gegenwärtige Jurisprudenz beschäftigen. In seiner Metaphysik der Sitten strebt Kant an, für nahezu alle Gebiete des Rechts vorpositive Prinzipien zu entwickeln. Ziel dieses Buches ist es, die von Kant hierzu gefundenen Antworten mit aktuellen Problemen der heutigen Rechtswissenschaft zu konfrontieren. Stellung bezogen wird nicht nur zum „Kopftuchstreit“, der einen Grenzfall zwischen Recht und Moral berührt, sondern auch zur Frage der Personenqualität des Embryos. Weiterhin wird nach Anknüpfungspunkten für ein Urheberrecht im Privatrecht Kants und für eine gerechte Reaktion auf die Überzeugungs- und Gewissenstat im Strafrecht seiner Rechtslehre gefragt. Neue Dimensionen rechtlicher Solidarität jenseits der Fixierung auf den Sozialstaat werden ebenso erschlossen, wie die Berechtigung einer humanitären Intervention kritisch hinterfragt wird. Die Beiträge sind verfasst von Christoph Enders, Michael Kahlo, Michael Köhler, Diethelm Klesczewski, Wolf-Rüdiger Molkentin und Gerald Süchting. Abgeschlossen wird der Band mit einem Beitrag von Steffen Dietzsch, in dem er seine unlängst erschienene Biographie Kants um ein Kapitel über dessen Verhältnis zur Königsberger juristischen Fakultät bereichert.
Eine Formalisierung von Kants Kategorischem Imperativ
Zu den kaum mehr in Frage gestellten Dogmen in der Diskussion um Kants Ethik gehört, dass der Kategorische Imperativ als Kriterium zur moralischen Entscheidungsfindung gerade durch seinen von Kant selbst herausgestrichenen Formalismus völlig untauglich sei. Dieses Dogma gerät hier auf den Seziertisch analytischer Philosophie. Kants originelle Idee, Ethik und Logik zu verbinden, wird verteidigt. Sie gründet auf wenigen Beziehungen: Moralisch gebotene Handlungen sind praktisch notwendig. Alle unmoralischen sind praktisch unmöglich, erlaubte Handlungen sind praktisch möglich. Das praktisch Mögliche läßt sich vernünftigerweise wollen, das praktisch Unmögliche aber läßt sich nicht widerspruchsfrei wollen. Die Forderung, nur so zu handeln, wie es jedem praktisch möglich ist zu handeln, nennt Kant den Kategorischen Imperativ. Die Anwendung des Kategorischen Imperativs, das Verallgemeinerungsverfahren, ist wie die Goldene Regel zum gedanklichen Allgemeingut geworden – und wie mit anderen Gemeingütern wird auch mit ihm oft wenig pfleglich umgegangen. Ziel der Arbeit ist eine rationale Rekonstruktion dieses Verfahrens. Mit den Mitteln der modernen Logik wird der Widerspruch im Willen präzise aufgeschlüsselt, es wird gezeigt, um welche Art von Widerspruch es sich dabei handelt, zwischen welchen Elementen er auftritt und ob er in allen und nur den Fällen unmoralischen Handelns auftritt. Zu den kaum mehr in Frage gestellten Dogmen in der Diskussion um Kants Ethik gehört, dass der Kategorische Imperativ als Kriterium zur moralischen Entscheidungsfindung gerade durch seinen von Kant selbst herausgestrichenen Formalismus völlig untauglich sei. Dieses Dogma gerät hier auf den Seziertisch analytischer Philosophie. Kants originelle Idee, Ethik und Logik zu verbinden, wird verteidigt. Sie gründet auf wenigen Beziehungen: Moralisch gebotene Handlungen sind praktisch notwendig. Alle unmoralischen sind praktisch unmöglich, erlaubte Handlungen sind praktisch möglich. Das praktisch Mögliche läßt sich vernünftigerweise wollen, das praktisch Unmögliche aber läßt sich nicht widerspruchsfrei wollen. Die Forderung, nur so zu handeln, wie es jedem praktisch möglich ist zu handeln, nennt Kant den Kategorischen Imperativ. Die Anwendung des Kategorischen Imperativs, das Verallgemeinerungsverfahren, ist wie die Goldene Regel zum gedanklichen Allgemeingut geworden – und wie mit anderen Gemeingütern wird auch mit ihm oft wenig pfleglich umgegangen. Ziel der Arbeit ist eine rationale Rekonstruktion dieses Verfahrens.
Friedrich von Hardenbergs Naturphilosophie zwischen Empirie und alchemistischer Spekulation
Author:
Nachdem Friedrich von Hardenberg, genannt Novalis, viele Jahre lang vorwiegend als ätherischer romantischer Geisterseher gehandelt wurde, wird sein naturphilosophisches Werk – ähnlich wie das des jungen Schelling – gegenwärtig auch von wissenschaftstheoretischer Seite neu entdeckt. Anhand der Studien zur Chemie und Alchemie, die Hardenberg als Bergbaufachmann betrieb, versucht die vorliegende Arbeit, ein ganzes Netz von Gedankengängen sichtbar zu machen, das sich bislang dem philosophiegeschichtlichen ebenso wie dem wissenschaftsphilosophischen Zugriff entzog. Über die übliche Einzeldarstellung hinaus wird die romantische Vernetzung der Diskurse anhand verschiedener von Novalis rezipierter Größen wahrgenommen (Kant, Fichte, Schelling, Baader, Eschenmayer, Sömmering, Chladni, Werner, Lampadius, Wiegleb u.a.), wobei auch neue Handschriftenfunde Berücksichtigung finden. Hardenberg selbst definiert die Chemie primär als eine Experimentier- und Erfindungskunst. Entsprechend hat sich eine chemisch orientierte Philosophie gezielt in den Dienst wissenschaftlicher Heuristik zu stellen, wobei auch die Brückenfunktion der mehrwertigen poetischen Sprache experimentell genutzt werden kann. Seine außergewöhnlich kreative und ingeniöse Denkform führt Novalis von der Chemie und deren thermodynamischen Grundlagen schließlich zur spekulativen Hypothese einer unbekannten, dem Vakuum entspringenden Urkraft des Universums. Im Anhang wird die in der historischen Tagespresse (“Reichsanzeiger”) geführte Diskussion zur Alchemie dokumentiert.
Über Humesche Theorien Praktischer Vernunft
Author:
In den heutigen Sozialwissenschaften herrscht eine Vorstellung von praktischer Rationalität vor, die auf David Hume zurückgeht. Dieser Vorstellung zufolge ist die paradigmatische Form der praktischen Vernunft die Zweckrationalität. Handlungen und Entscheidungen können rational begründet werden, diese Begründungen setzen aber zwangsläufig Handlungsziele (Wünsche oder Präferenzen) voraus, die ihrerseits nicht weiter rational begründbar sind, wohl aber als Motive eine sehr wichtige Funktion für unsere Handlungen besitzen. Was spricht eigentlich für diese einflußreiche Vorstellung der praktischen Vernunft? Heuers Buch bietet eine aufschlußreiche Auseinandersetzung mit dem humeschen Ansatz einer Theorie der praktischen Vernunft. Heuers zentrales – kritisches – Anliegen ist es zu zeigen, daß unseren Wünschen nicht die normative Bedeutung zukommt, die ihnen von den Humeanern zugeschrieben wird.
Die meisten idealistischen Wahrnehmungs- und Erkenntnistheorien gehen aus der kritischen Auseinandersetzung mit repräsentationalistischen Positionen hervor, denen zufolge unser kognitiver Zugang zur Wirklichkeit grundsätzlich durch Vorstellungen oder Sinnesdaten vermittelt ist. Die in diesem Band versammelten Beiträge untersuchen sowohl die idealistische Kritik repräsentationalistischer Konzeptionen als auch die theoretische Leistungsfähigkeit der als Alternative zu den kritisierten Konzeptionen angebotenen idealistischen Ansätze. Außerdem wird die systematische Anschlußfähigkeit historischer Positionen (Kant, Hegel) an die analytische Gegenwartsphilosophie (McDowell, Brandom) erörtert, welche die idealistische Kritik am Repräsentationalismus in moderner Form weiterführt. Mit Beiträgen von: Henry F. Allison, David Bell, Martin Bondeli, Hans Friedrich Fulda, Eckhart Förster, Volker Gerhardt, Paul Guyer, Karl-Norbert Ihmig, Andreas Kemmerling, Christian Klotz, Hans-Peter Krüger, Béatrice Longuenesse, Birgit Recki, Jay F. Rosenberg, Ralph Schumacher, Sally Sedgwick, Ludwig Siep, Christoph Halbig & Michael Quante, Wayne Waxman, Marcus Willaschek.
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Ein Kommentar zu Hegels "Logik der Wissenschaft"