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Die Ökonomisierung der Medizin schreitet unaufhörlich voran und wird als Fortschrittsdenken mit großartigen Therapieverheißungen angepriesen. Die Leistungsorientierung in allen wesentlichen Bereichen des menschlichen Lebens läßt sich bis an die Schwelle des neuzeitlichen Denkens – »die Geburt des Superlativ aus dem Geist der Neuzeit« – zurückverfolgen.

Die Medizin kann der Ökonomisierung ihrer Leitbegriffe widerstehen und ihren hohen Standard erhalten, wenn sie gleichzeitig ihr humanitäres Potential wiederentdeckt und vergrößert. Eine Stärkung von Patientenautonomie und -orientierung kann dazu beitragen, einer einseitigen Technisierung und Anonymisierung des Medizinbetriebs entgegenzuwirken.

In: Zeitschrift für medizinische Ethik
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Seit dem In-Kraft-Treten des Transplantationsgesetzes im Jahr 1997 hat die Bereitschaft zur Organspende abgenommen. Eine Trendwende ist nicht in Sicht. Gründe hierfür sind unter anderem die Sorge, unnötig lange künstlich am Leben gehalten zu werden und die Befürchtung, als Ersatzteillager missbraucht zu werden. Die bisweilen vertretene Auffassung einer radikalen Verpflichtung zur Organspende folgt einem postmortalen Utilitarismus und ist vor allem aus anthropologischen Überlegungen abzulehnen. Die theologische Ethik sollte die Organspende als Tat exzellenter Nächstenliebe nachdrücklich fördern, da die moralische Unentschiedenheit weiter Teile der Bevölkerung in diesen Fragen das eigentliche Problem darstellt. Gegebenenfalls ist – im Sinne einer Ultima Ratio – eine Gesetzesänderung (Widerspruchslösung) herbeizuführen.

In: Zeitschrift für medizinische Ethik
In: Das sogenannte Recht auf Nichtwissen
Normatives Fundament und anwendungspraktische Geltungskraft
Spätestens mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes wird in Recht, Ethik und Genetik verstärkt diskutiert, wie das dort dem Grunde nach anerkannte „Recht auf Nichtwissen“ in den jeweiligen konkreten Anwendungskontexten rechtspraktisch operationalisiert werden kann. Vor diesem Hintergrund etablierte sich eine vom BMBF geförderte Göttinger Projektgruppe (2013–2015), die sich aus renommierten Vertretern der Fachdisziplinen Ethik, Humangenetik, Genetischer Psychiatrie und Recht zusammensetzte. Ihr Ziel war es, unter besonderem Fokus auf die aktuellen bzw. absehbaren technologischen Entwicklungen der modernen Gensequenzierung den zentralen Wertekonflikt im Spannungsfeld von „Autonomie“ und „ärztlicher Fürsorge“ interdisziplinär und systematisch unter anderem auf Grundlage einer begleitenden Fragebogenstudie zu analysieren. Dieser Band bündelt die wesentlichen Erkenntnisse der einzelnen Forschungsdisziplinen; zudem beziehen weitere namhafte Experten zu den Ergebnissen und aktuellen Entwicklungen vertiefend Stellung.